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Rahmenbedingungen für Buchung, Versand und Nutzung der Tickets zur Abendveranstaltung.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf und die Buchung von Ausstellungsflächen zum 143. Bundesverbandstag des Schornsteinfegerhandwerks 2027 in Ulm

Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen über den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) für Veranstaltungen des 143. Bundesverbandstags des Schornsteinfegerhandwerks 2027 (nachfolgend „BVT 2027“) sowie über die Buchung von Ausstellungsflächen und zugehörigen Leistungen für die Fachmesse des BVT 2027, die über die Website https://www.bvt-schornsteinfeger.de/ zwischen dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg, Königstraße 94, 89077 Ulm, vertreten durch den Präsidenten (nachfolgend „Veranstalter“), und den in § 1 bezeichneten Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

Teil I – Allgemeine Bedingungen und Ticketverkauf

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der gebuchten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Die §§ 2 bis 7 dieses Teils I gelten für den Erwerb von Tickets für die Veranstaltungen des BVT 2027 (insbesondere Abendveranstaltungen). Für die Buchung von Ausstellungsflächen und zugehörigen Leistungen gelten die Besonderen Bedingungen in Teil II (§§ 13 bis 20) nach Maßgabe des § 13.

(4) Hotelübernachtungen sind nicht Gegenstand des Ticketverkaufs. Soweit auf der Website Hotelkontingente ausgewiesen werden, kommt ein etwaiger Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hotel zustande; der Veranstalter wird insoweit weder Vertragspartner noch Vermittler mit eigener Leistungspflicht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem veröffentlichten Ticketangebot Tickets auswählen und über den elektronischen Buchungsvorgang in den Warenkorb übernehmen. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Tickets ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die eingegebenen Daten jederzeit einsehen und ändern. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Ankreuzen der Checkbox „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Veranstalter schickt dem Kunden daraufhin eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Die automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung des Veranstalters zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungsbestätigung) versandt wird. In dieser oder einer separaten E-Mail, spätestens jedoch mit Zusendung der Tickets, wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestelldaten, AGB und Buchungsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle auf der Website ausgewiesenen Ticketpreise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Der Ticketpreis ist mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Buchungsprozess angezeigt. Informationen zu den eingesetzten Zahlungsdienstleistern enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.bvt-schornsteinfeger.de/de/datenschutz.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu zahlen; gegenüber Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(4) Geht die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung ein, ist der Veranstalter nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Tickets anderweitig zu vergeben.

(5) Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Veranstalters nur aufrechnen oder Leistungen nur zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet sind.

§ 4 Ticketversand, Übertragbarkeit

(1) Die Tickets werden nach vollständigem Zahlungseingang per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse versandt. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse sicherzustellen und den Empfang der Tickets zu prüfen.

(2) Die Tickets sind auf den bei der Buchung benannten Teilnehmer ausgestellt. Eine entgeltliche Weiterveräußerung ist unzulässig. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform (§ 126b BGB); § 5 Abs. 4 bleibt unberührt. Der Veranstalter kann die Vorlage eines Identitätsnachweises beim Einlass verlangen. Ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.

§ 5 Keine Stornierung; Vergütung bei Nichtinanspruchnahme

(1) Ein vertragliches Rücktritts- oder Stornorecht des Kunden besteht nicht. Die Buchung ist mit Zugang der Buchungsbestätigung verbindlich.

(2) Nimmt der Kunde bzw. der benannte Teilnehmer die gebuchte Veranstaltung nicht in Anspruch – gleich aus welchem Grund –, bleibt der vereinbarte Ticketpreis in voller Höhe geschuldet (§ 615 S. 1 BGB analog). Erspart der Veranstalter infolge der Nichtinanspruchnahme Aufwendungen oder erwirbt er durch anderweitige Vergabe des Platzes Ersatz oder unterlässt er einen solchen Erwerb böswillig, sind die entsprechenden Beträge anzurechnen (§ 615 S. 2 BGB analog).

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch zusteht. Ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs liegt nicht bereits dann vor, wenn eine Nachvermittlung objektiv möglich gewesen wäre, sondern erst, wenn der Veranstalter eine ihm mit zumutbarem Aufwand mögliche Nachvermittlung vorsätzlich unterlässt.

(4) Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die aus dem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Eintritt bedarf der Zustimmung des Veranstalters; diese darf nur verweigert werden, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. Tritt ein Dritter ein, haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Ticketpreis.

(5) Eine Erstattung des Ticketpreises aus Kulanz bleibt der freien Entscheidung des Veranstalters im Einzelfall vorbehalten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 6 Absage, Änderung oder Abbruch der Veranstaltung

(1) Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, werden bereits gezahlte Ticketpreise vollständig erstattet.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Beginn oder Ort einer Veranstaltung aus sachlichem Grund zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Fall der Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin bzw. Ort. Bei einer Verlegung auf einen anderen Kalendertag oder an einen Ort außerhalb des Stadtgebiets Ulm/Neu-Ulm kann der Kunde binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform die Erstattung des Ticketpreises verlangen; danach gilt der neue Termin als angenommen.

(3) Wird eine bereits begonnene Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

(4) Folgekosten des Kunden – insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie Verdienstausfall – werden im Fall einer Absage, Änderung oder eines Abbruchs nicht erstattet, es sei denn, den Veranstalter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Da die über die Website buchbaren Veranstaltungen des BVT 2027 an konkreten, im Voraus festgelegten Terminen stattfinden, besteht für die Buchung dieser Tickets kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(3) Für die Vergütung bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Veranstaltung gilt § 5 dieser AGB.

(4) Soweit ausnahmsweise Leistungen ohne festen Termin oder Zeitraum angeboten werden, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung des Veranstalters.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 9 Hausrecht

Der Veranstalter übt während der Veranstaltungen das Hausrecht aus. Teilnehmer, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich stören oder andere Teilnehmer gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, soweit der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter https://www.bvt-schornsteinfeger.de/de/datenschutz.

§ 11 Streitbeilegung

Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ulm.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil II – Besondere Bedingungen für die Buchung von Ausstellungsflächen

§ 13 Anwendungsbereich, Ausstellerbegriff

(1) Dieser Teil II gilt für Verträge über die Buchung von Ausstellungsflächen für die Fachmesse des BVT 2027 einschließlich zugehöriger Leistungen (insbesondere Standausstattung, Strom- und Technikanschlüsse, Werbeleistungen, Catering-Optionen), die über die Website geschlossen werden (nachfolgend „Ausstellerbuchung“; der Kunde nachfolgend „Aussteller“).

(2) Ausstellerbuchungen sind ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorbehalten. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Aussteller, in dieser Eigenschaft zu handeln. Alle Preise für Ausstellerbuchungen verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Auf Ausstellerbuchungen finden ergänzend die §§ 1 sowie 8 bis 12 dieses Teils I Anwendung; die §§ 2 bis 7 gelten für Ausstellerbuchungen nicht. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieses Teils II vor.

§ 14 Vertragsschluss

(1) Der Aussteller konfiguriert seine Ausstellungsfläche und die gewünschten Zusatzleistungen im elektronischen Buchungsassistenten. Über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab (§ 145 BGB). Das Angebot kann nur abgegeben werden, wenn der Aussteller durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox diese AGB einschließlich dieses Teils II akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

(2) Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(3) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Veranstalters zustande, die durch Übersendung der Auftragsbestätigung erfolgt; die Auftragsbestätigung wird regelmäßig mit der Rechnung verbunden („Auftragsbestätigung und Rechnung“). Die Annahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Aussteller den Vertragstext (Bestelldaten und AGB) auf einem dauerhaften Datenträger.

(4) Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Standfläche entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang nach Maßgabe des § 16.

§ 15 Preise, Abrechnung, Zahlung

(1) Es gelten die im Buchungsassistenten ausgewiesenen Preise (netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer).

(2) Die Rechnungsstellung einschließlich des Ausweises der Umsatzsteuer erfolgt im Namen und für Rechnung des Veranstalters durch die STS BW GmbH, Königstraße 94, 89077 Ulm, als Verwaltungspartner des Veranstalters (§ 14 Abs. 2 S. 4 UStG). Vertragspartner des Ausstellers ist ausschließlich der Veranstalter.

(3) Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung und Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Fläche anderweitig zu vergeben.

§ 16 Standzuteilung, Auf- und Abbau

(1) Die finale Standzuweisung erfolgt durch den Veranstalter nach Prüfung des Belegungsplans und des Veranstaltungskonzepts. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Der Veranstalter kann die zugewiesene Fläche aus sachlichem Grund – insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder des Belegungsplans – unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Ausstellers ändern, soweit die geänderte Fläche nach Größe und Zuschnitt gleichwertig ist.

(2) Auf- und Abbau sind nur innerhalb der gebuchten bzw. vom Veranstalter mitgeteilten Zeitfenster zulässig. Den Weisungen des Veranstalters und des Betreibers der Messe Ulm ist Folge zu leisten.

(3) Der Aussteller hat die Standfläche bis zum Ende der Abbauzeit vollständig zu räumen und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Kommt er dem nicht nach, kann der Veranstalter die Räumung auf Kosten des Ausstellers veranlassen.

§ 17 Stornierung durch den Aussteller

(1) Der Aussteller kann die Ausstellerbuchung in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail) stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.

(2) Bei Zugang der Stornierung bis zwölf Wochen vor Beginn der Fachmesse ist die Stornierung kostenfrei. Bei Zugang danach bis sechs Wochen vor Beginn der Fachmesse sind 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu zahlen. Bei späterem Zugang sowie bei Nichtteilnahme ohne Stornierung ist die vereinbarte Gesamtvergütung in voller Höhe zu zahlen.

(3) Gelingt dem Veranstalter die anderweitige Vergabe der stornierten Fläche, wird die hierdurch erzielte Vergütung abzüglich eines etwaigen Mehraufwands angerechnet. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

§ 18 Absage, Verlegung oder Verkürzung durch den Veranstalter

(1) Wird die Fachmesse ersatzlos abgesagt, werden bereits gezahlte Vergütungen vollständig erstattet.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Fachmesse aus sachlichem Grund zeitlich oder örtlich zu verlegen, soweit dies dem Aussteller zumutbar ist. Im Fall der Verlegung gilt der Vertrag für den neuen Termin bzw. Ort fort. Ist dem Aussteller die Teilnahme am neuen Termin bzw. Ort nicht zumutbar, kann er binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform die Aufhebung des Vertrags verlangen; bereits gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall erstattet.

(3) Wird die Fachmesse aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verkürzt oder teilweise nicht durchgeführt, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt, soweit dem Aussteller die Teilnahme im Wesentlichen möglich war.

(4) Folgekosten des Ausstellers – insbesondere Kosten für Standbau, Personal, Anreise und Unterkunft sowie entgangener Gewinn – werden im Fall einer Absage, Verlegung oder Verkürzung nicht erstattet, es sei denn, den Veranstalter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 8 bleibt unberührt.

§ 19 Pflichten des Ausstellers

(1) Der Aussteller hat die Hausordnung und die Technischen Richtlinien des Betreibers der Messe Ulm in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (insbesondere Brandschutz-, Sicherheits- und Hygienevorschriften) einzuhalten.

(2) Die vollständige oder teilweise Überlassung der Standfläche an Dritte sowie die Aufnahme von Mitausstellern bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform.

(3) Die Abgabe von Speisen und Getränken am Stand ist nur nach Maßgabe der gebuchten Optionen oder mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.

(4) Der Aussteller haftet für Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte im Zusammenhang mit dem Messeauftritt verursachen, und hat hierfür eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.

§ 20 Werbeleistungen

(1) Gebuchte Werbeleistungen (insbesondere Leinwandwerbung in der Messehalle und Werbung auf der Website) werden nach Verfügbarkeit erbracht. Werbemotive und -inhalte sind dem Veranstalter rechtzeitig vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen; der Veranstalter kann Inhalte ablehnen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder mit dem Charakter der Veranstaltung unvereinbar sind.

(2) Für die Inhalte der Werbung ist der Aussteller verantwortlich. Er stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die auf den von ihm gelieferten Inhalten beruhen.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Werbeleistungen als Werbung zu kennzeichnen, soweit dies gesetzlich geboten ist (§ 6 Abs. 1 DDG).

FAQ

Häufige Fragen zu den Ticketbedingungen

Nach Abschluss der Buchung wird das Ticket per E-Mail an die angegebene Adresse versendet.